Das hängt vom Gutachten der jeweiligen Felge ab. Manche sind eintragungsfrei, andere erfordern eine Anbaubestätigung oder eine Eintragung. Die konkrete Auflage steht auf jeder Produktseite und nach der Bestellprüfung in Ihrer E-Mail.
Die TTG (Teile-Typ-Genehmigung) ist die neue, europaweit einheitliche Genehmigung für Felgen und ersetzt die bisherige ABE.
Die Felge ist grundsätzlich für Ihr Fahrzeug zugelassen, aber der technische Aufwand für die Eintragung ist erhöht (z. B. Tachoangleichung).
Sie müssen die Felgen einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) vorführen und erhalten dort eine Anbaubestätigung nach §19 StVZO. Ein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht nötig.
In Deutschland ist kein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich, und Sie müssen die Felgen nicht beim TÜV vorführen.
Eine ABE bzw. TTG liegt vor – die Felge wurde geprüft und freigegeben. In Österreich ist trotzdem eine Typisierung sowie ein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich.
Eine ABE bzw. TTG liegt vor; zusätzlich gilt eine Auflage. In Österreich ist eine Typisierung sowie ein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich.
Sie müssen die Felgen einer Prüfstelle vorführen und einen Nachtrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen lassen.
Sie lassen sich von einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) eine Anbaubestätigung nach §19 StVZO ausstellen. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht nötig.
Wie bei der Anbaubestätigung – plus eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Die Kosten tragen Sie selbst, wenn eine Anbaubestätigung oder Einzelabnahme nötig ist. Sie belaufen sich je nach Prüfstelle auf 50–90 € (Anbaubestätigung) bzw. 100–250 € (Einzelabnahme) plus 10–30 € für die Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle.
Sie bauen die Räder einfach an und fahren los – ohne Prüfstelle, ohne Eintragung, ohne Zusatzkosten.
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren beziehen sich auf die serienmäßig zugelassenen Dimensionen. Zubehörfelgen dürfen davon abweichen, sofern ein passendes TÜV-Gutachten zu Ihrem Fahrzeugmodell vorliegt.
Auf der Produktseite jeder Felge unter 'Gutachten/Auflagen und zugelassene Reifengrößen'. Nach der Bestellung außerdem im Kundenkonto bei der jeweiligen Bestellung als Download.
Den konkreten Gutachtentyp und etwaige Auflagen teilen wir Ihnen nach Prüfung der Bestellung per E-Mail mit. Auf der Produktdetailseite stehen sie ebenfalls unter 'Gutachten/Auflagen und zugelassene Reifengrößen'.
Die KBA-Nummer (Kraftfahrt-Bundesamt) ist in die Felge eingeprägt – meist auf der Rückseite oder einer der Speichen.